Allgemeine Vertragsbedingungen Partnerleistungen (V1.21)

1. Vermittlung

1.1 Ein Kundenauftrag gilt dann als vom Partner vermittelt, wenn

  • der Partner MODELL AACHEN einen Kunden zum Abschluss eines Vertrages über das Partnerportal übermittelt;
  • der Kunde den Partner als Vermittler oder maßgebliche Informationsquelle für die Dienstleistung von MODELL AACHEN benennt; oder
  • der Partner MODELL AACHEN mitteilt, dass er eine konkrete Organisation vermittelt hat, es sei denn dass dies nicht schlüssig dargelegt oder auf Rückfragen bei der betreffenden Organisation festgestellt wird, dass eine entsprechende Partnerleistung nicht erfolgt ist.

1.2 Der Partner verpflichtet sich, alle Kundendaten ausschließlich über das Partnerportal an MODELL AACHEN zu übermitteln.

 

2. Partnerprovision

2.1 MODELL AACHEN verpflichtet sich, an den Partner eine Provision in Höhe von 30% des Netto-Auftragsumsatzes abzgl. etwaiger Rabatte zu zahlen, den MODELL AACHEN aufgrund einer Partnerleistung für die Bereitstellung des Produkts "Q.wiki Now! Hosting" oder "Q.wiki Enterprise Subscription" sowie optional gebuchter Applikationen im ersten Vertragsjahr erwirtschaftet. Klarstellend wird festgehalten, dass eventuelle durch Support- oder Beratungsleistungen erzielte Umsätze von der Provosionierung ausgeschlossen werden. Ausschlaggebend ist der tatsächlich durch den Kunden gezahlte Betrag.

2.2 Während der Vertragslaufzeit lösen Vertragserweiterungen, wie das Nachbuchen von Nutzern oder zusätzlichen Applikationen, desselben Kunden, die nach der Partnerleistung durch MODELL AACHEN ausgeführt werden, ebenfalls den gleichen Provisionierungsanspruch aus. Der Vergütungsanspruch entfällt jedoch für Umsätze, die mehr als 12 Monate nach Beendigung dieses Vertrages von MODELL AACHEN erwirtschaftet werden.

2.3 Der Partner erhält jährlich innerhalb des ersten Kalenderquartals für das vorangehende Kalenderjahr eine Abrechnung über die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs gem. Ziffer 2.1 und 2.2. Die Zahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung durch den Partner.

 

3. Rechte und Pflichten des Partners

3.1 Der Partner führt eigenständig den Vertrieb und die inhaltliche Begleitung bei potentiellen Kunden durch. Zu diesem Zweck ist es dem Partner gestattet, sich als "Partner" von MODELL AACHEN zu bezeichnen.

3.2 Der Partner darf während der Laufzeit dieses Vertrages die registrierten Marken von MODELL AACHEN in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrages und nach näherer Bestimmung von MODELL AACHEN nutzen.

3.3 Der Partner verpflichtet sich, den Partnerauftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes durchzuführen. Der Partner hat im Außenauftritt die Interessen von MODELL AACHEN zu wahren. Der Partner verpflichtet sich insbesondere keine Änderungen an der Wort-Bild-Marke "Q.wiki" vorzunehmen.

3.4 Der Partner verpflichtet sich, dem Kunden bei Angebotserstellung mitzuteilen, dass die partnerspezifischen Inhalte von dem Partner stammen und dass MODELL AACHEN keine Haftung für die Inhalte sowie die Beratung durch den Partner übernimmt.

3.5 Der Partner ist nicht zur Vertretung von MODELL AACHEN berechtigt. Er hat alles zu unterlassen, was eine Vertretungsbefugnis für MODELL AACHEN nahelegen könnte. Diese Vereinbarung berechtigt den Partner insbesondere nicht dazu, Software an Dritte zu lizenzieren.

 

4. Nutzungsrechte und Demolizenz Q.wiki Now!

4.1 MODELL AACHEN räumt dem Partner ein kostenfreies, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an Q.wiki Now! für folgende Zwecke ein:

  1. Demonstration der Software bei potentiellen Kunden;
  2. Verbesserung der Fertigkeit des Partners im Umgang mit Q.wiki und
  3. Ausgestaltung eigener Inhalte, welche den Kunden nach Buchung von Q.wiki als Vorlagen bereitgestellt werden können.

Das Nutzungsrecht wird für bis zu 50 Nutzer kostenfrei erteilt. Im Übrigen gelten die jeweiligen allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) für Q.wiki Now! Insbesondere werden eventuell anfallende Aufwände durch Anfragen beim Support gemäß den AGB abgerechnet. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass diese Lizenz nicht dazu berechtigt, die Programme für Leistungen zu nutzen oder einzusetzen, für welche Dritte an MODELL AACHEN Gebühren zahlen müssen. Sie berechtigt ferner nicht zu einer entgeltlichen Leistungserbringung durch den Partner an seine Kunden. In diesem Fällen ist eine gesonderte Lizenz von MODELL AACHEN zu erwerben.

4.2 MODELL AACHEN verpflichtet sich, den Partner unverzüglich über Umstände, die die Durchführung der Partnertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung des Produktangebots.

4.3 MODELL AACHEN verpflichtet sich, sämtliche Rechte des Partners an seinem geistigen Eigentum zu respektieren und dieses nicht ohne Zustimmung des Partners zu nutzen.

 

5. Vertraulichkeitserklärung

5.1 Bei den von MODELL AACHEN im Partnerportal zu Kundenaufträgen zur Verfügung gestellten Informationen (Reports), insbesondere die Umsätze der Kunden, handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse der MODELL AACHEN im Sinne des §2 Geschäftsgeheimnisgesetzes. Der Partner verpflichtet sich, die mitgeteilten Informationen geheim zu halten und keinem Dritten - weder betriebsintern noch betriebsextern - zugänglich zu machen. Eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht kann Schadensersatzansprüche der MODELL AACHEN begründen sowie strafrechtliche Sanktionen mit sich ziehen.

5.2 Die Parteien verpflichten sich im Übrigen die im Rahmen dieser Partnerschaft ausgetauschten Informationen ("Vertrauliche Informationen") vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Dritten, die nicht berechtigte Personen sind, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen. als berechtigte Personen gelten

  • die berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Berater einer Partei, soweit sie noch einmal ausdrücklich auf den vertraulichen Charakter hingewiesen wurden und
  • eigene Mitarbeiter, nach dem diese einer mindestens gleichlautenden Verschwiegenheitsverpflichtung unterworfen wurden.

5.3 Jede Partei muss angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die vertraulichen Informationen und die Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei vor dem Zugriff Dritter zu wahren.

5.4 Die Weitergabe von vertraulichen Informationen ist im Übrigen ohne Zustimmung der Vertragsparteien nicht gestattet. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten ohne gesetzliche Rechtfertigung ist immer ausgeschlossen.

5.5 Ausgenommen von dieser Verschwiegenheitsverpflichtung ist die Weitergabe von Informationen soweit sie nach gesetzlichen Vorschriften vorgeschrieben ist. Eine Weitergabe von Informationen ist ferner auch dann zulässig, wenn und soweit dies zur Geltendmachung von Rechten aus diesem Vertrag oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Sollte eine Partei der Ansicht sein, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, vertrauliche Informatioen / einschließlich Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei), die nicht ihre eigenen vertraulichen Informationen sind, an Dritte zu übermitteln, so wird sie im Voraus die jeweils andere Partei informieren. Sofern eine Mitteilung im Voraus nicht möglich ist, wird die Mitteilung unverzüglich nachgeholt. Eine Mitteilung ist nur soweit entbehrlich, wie die Mitteilung selbst rechtswidrig wäre.

5.6 Sollte für das Gewähren von Einblick in personenbezogene Daten gem. Art. 13 Abs. 3 oder gem. Art. 14 DS-GVO eine Mitteilung an die betroffenen Personen erforderlich sein, so werden die Parteien im Voraus ein gemeinsames Vorgehen festlegen.

5.7 Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbefristet fort.

5.8 Auf Verlangen einer Partei hat die jeweilige andere Partei sämtliche vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse) der anderen Partei unverzüglich zu löschen und Aufzeichnungen zu vernichten. Die Löschung und Vernichtung sind der fordernden Partei anzuzeigen. Dies gilt nicht, soweit und solange vertrauliche Informationen aufgrund gesetzlicher Fristen weiter aufbewahrt werden müssen. In diesem Fall hat die Partei anzuzeigen, welche Informationen aus welchem Grund weiter aufbewahrt werden und wann diese gelöscht werden sollen. Die Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist ebenfalls anzuzeigen.

 

6. Laufzeit und Kündigung

6.1 Der Partnervertrag wird mit Unterzeichnung der Partnervereinbarung wirksam.

6.2 Der Partnervertrag wird ohne feste Laufzeit geschlossen und ist von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung ist in Schriftform zu erklären.

6.3 Im Falle einer Kündigung:

  1.  endet das Recht des Partners zur Nutzung der Marke sowie die Lizenz zur Nutzung der Software,
  2. hat der Partner innerhalb von zwei Wochen herauszugeben
    1. Geschäftsgeheimnisse und Unterlagen oder Datenträger, die Geschäftsgeheimnisse von MODELL AACHEN enthalten,
    2. durch MODELL AACHEN bereitgestellte Materialien (insbesondere Datenträger und Druckerzeugnisse) und
    3. sonstige von MODELL AACHEN oder auf Veranlassung von MODELL AACHEN überlassene Gegenstände, die sich im Besitz des Partners befinden.
  3.  Der Partner hat die Daten, die nicht herausgegeben werden können oder ausschließlich auf Datenträgern des Partners gespeichert sind, unverzüglich zu löschen und MODELL AACHEN darüber Bericht zu erstattet soweit bzw. sobald für diese keine steuerrechtlichen oder handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten (mehr) bestehen.

 

7. Schlussbestimmungen

7.1 Eine Exklusivität wird dem Partner nicht gewährt.

7.2 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und löst alle vorgehenden Vereinbarungen betreffend den Vertragsgegenstand ab. Nebenabreden bestehen nicht.

7.3 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Textform. Dies gilt für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Der Vorrang der Individualabrede bleibt jedoch unberührt.

7.4 Diese Vereinbarung und alle sich daraus ergebenden Ansprüche unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationelen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Aachen.

7.5 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.