Die Parteien haben einen Vertrag über die Verarbeitung von Daten im Auftrag für Q.wiki Now! gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen (nachfolgend „Haupt‑AVV“).
Der Auftraggeber beabsichtigt, das optional erhältliche Vorgangsmanagement zur Unterstützung beim Aufbau und Betrieb für die Module Auditmanagement, Maßnahmenmanagement und Risikomanagement zu nutzen, so dass es einer Ergänzung des Haupt-AVV bedarf.
Dazu nachfolgend im Einzelnen:
1.1 Für das Vorgangsmanagement gelten der Haupt‑AVV und diese Zusatzvereinbarung gemeinsam. Diese Zusatzvereinbarung regelt dabei ausschließlich die hier genannten Ergänzungen (insbesondere die zusätzlichen Unterauftragnehmer gemäß Anlage 1). Soweit der Haupt‑AVV und diese Zusatzvereinbarung für das Vorgangsmanagement unterschiedliche Regelungen enthalten, hat diese Zusatzvereinbarung Vorrang.
1.2 Die Laufzeit dieser Zusatzvereinbarung richtet sich nach der Laufzeit des Haupt‑AVV und gilt für die Dauer der Nutzung des Vorgangsmanagements; darüber hinaus gelten die im Haupt‑AVV vorgesehenen Nachwirkungs‑ und Vertraulichkeitspflichten entsprechend.
2.1 Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber im Rahmen des Vorgangsmanagements Leistungen zur Unterstützung bei der Abbildung, Pflege und Nutzung von Vorgangsmanagement‑bezogenen Informationen und Prozessen (z. B. strukturierte Informationen, Dokumentation, Auswertungen, Unterstützungsfunktionen).
2.2 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten für das Vorgangsmanagement ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers, wie im Haupt‑AVV geregelt.
Die Art(en) der personenbezogenen Daten sowie die Kategorien betroffener Personen entsprechen den im Haupt‑AVV in Anlage 1 beschriebenen Kategorien.
4.1 Für den Einsatz von Unterauftragnehmern sowie für die Information über beabsichtigte Hinzuziehungen/Ersetzungen und ein etwaiges Einspruchsrecht gelten die Regelungen des Haupt‑AVV, insbesondere die dortigen Bestimmungen zum Einsatz von Subunternehmern, entsprechend.
4.2 Ergänzend zu den im Haupt‑AVV in Anlage 3 – Genehmigte Subunternehmer benannten Unterauftragnehmern werden für das Vorgangsmanagement zusätzlich die in Anlage 1 dieser Zusatzvereinbarung genannten Unterauftragnehmer eingesetzt.
4.3 Soweit Unterauftragnehmer außerhalb der EU/des EWR ansässig sind oder ein Zugriff aus einem Drittland nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgt eine Datenübermittlung in Drittländer nur nach Maßgabe der im Haupt‑AVV vorgesehenen Anforderungen an Übermittlungen in Drittländer.
Die im Haupt‑AVV vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen (insbesondere Anlage 2) gelten auch für das Vorgangsmanagement.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Haupt-AVV.
De Auftragnehmer nimmt für die Verarbeitung von Daten im Auftrag des Auftraggebers Leistungen von Dritten in Anspruch, die in seinem Auftrag Daten verarbeiten („Unterauftragnehmer“). Ergänzend zu den im Haupt‑AVV in Anlage 3 benannten Unterauftragnehmern werden für das Vorgangsmanagement zusätzlich die nachfolgend genannten weiteren Auftragsverarbeiter eingesetzt, deren Beauftragung der Auftraggeber genehmigt:

Schreib' uns eine Nachricht. Wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
Jetzt kontaktieren
